Die Baumschutzsatzungen unterscheiden sich regional, daher finden Sie hier eine Liste um Klarheit zu schaffen.
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Für alle Städte und Gemeinden, welche keine eigene Baumschutzsatzung ausgearbeitet haben, gilt §19 des Bundesnaturschutzgesetztes Sachsen
Bei Fragen ob eine Genehmigung für Ihren Fall notwendig ist, stehen wir Ihnen gern helfend zur Seite
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und wir erstellen Ihnen gern ein individuell angepasstes Angebot.