Was die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümern verlangt
Wer einen Baum besitzt, haftet für seine Standsicherheit – als Privatperson genauso wie als Hausverwaltung, Wohnungsbaugenossenschaft, Gewerbebetrieb oder Kommune. Die Rechtsprechung verlangt regelmäßige Kontrollen in Abständen, die zur Verkehrsbedeutung und zum Zustand des Baumes passen. Was „regelmäßig" konkret bedeutet, ist nicht im Gesetz geregelt, sondern hat sich über Urteile entwickelt – die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist hier der anerkannte Maßstab.
Baumkontrolle nach FLL – wie wir vorgehen
Eine fachgerechte Baumkontrolle besteht aus mehreren Stufen, je nach Befund:
Regelkontrolle (Sichtkontrolle vom Boden): Wir gehen jeden Baum systematisch durch – Wurzelbereich, Stammfuß, Stamm, Stammgabelung, Krone. Wir achten auf typische Schadbilder: Pilzfruchtkörper, Risse, Höhlungen, Totholz, Wurzelhebungen, Schiefstand. Dokumentiert wird jeder Baum einzeln, mit Foto, Befund und Empfehlung.
Eingehende Untersuchung: Wenn die Sichtkontrolle Auffälligkeiten zeigt, geht es in die Tiefe – Klopfprobe, Sondierung, bei Bedarf Schalltomografie oder Zugversuch durch spezialisierte Sachverständige. Wir koordinieren das und bewerten die Ergebnisse.
Maßnahmenempfehlung: Am Ende steht eine klare Aussage – Baum verkehrssicher, Baum verkehrssicher mit Auflagen (Pflege, Beobachtung), oder Baum nicht verkehrssicher (Sanierung, Fällung). Dazu ein Vorschlag für den nächsten Kontrolltermin.
Wann ein Baumgutachten der richtige Schritt ist
Eine Baumkontrolle ist die regelmäßige Routine. Ein Baumgutachten ist die ausführliche, gerichtsfeste Bewertung eines einzelnen Baumes in einer konkreten Frage:
Bei Streitigkeiten mit Nachbarn oder Behörden (Fällgenehmigung wurde abgelehnt – ist das gerechtfertigt?)
Vor Bauvorhaben (welche Bäume können erhalten werden, welche Schutzmaßnahmen sind nötig?)
Bei Verdacht auf Schäden nach Bauarbeiten oder Sturm
Im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder Schadensereignisses
Ein Gutachten ist deutlich aufwendiger als eine Kontrolle – und entsprechend nicht billig. Es lohnt sich dort, wo die Entscheidung über einen einzelnen Baum wirtschaftlich, juristisch oder ökologisch eine echte Tragweite hat.
Wer braucht regelmäßige Baumkontrollen?
In Dresden besonders relevant: Hausverwaltungen und Wohnungsbaugenossenschaften mit Beständen in Striesen, Plauen, Pieschen oder Johannstadt, wo viele alte Bäume zwischen Wohnhäusern stehen. Kleingartenvereine rund um die Stadt. Gewerbebetriebe mit Mitarbeiter- oder Kundenparkplätzen unter Bäumen. Schulen und Kitas. Aber auch private Eigentümer, deren Grundstück an einen öffentlichen Weg grenzt oder die einen Baum nah am Nachbarhaus stehen haben.
Dokumentation, die Bestand hat
Wir liefern keine handgeschriebenen Zettel, sondern strukturierte Berichte: Baumkataster bei größeren Beständen, Einzelberichte bei einzelnen Bäumen, mit Lageplan, Fotos, Befund, Empfehlung, nächstem Kontrolltermin. Das ist die Grundlage, auf der Sie im Streitfall nachweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Kontrollintervalle – was ist sinnvoll?
Üblich sind ein- bis zweimal jährliche Kontrollen bei Bäumen mit hohem Verkehrsaufkommen, einmal jährlich bei mittlerer Bedeutung, alle zwei bis drei Jahre bei geringer Bedeutung. Junge Bäume kontrollieren wir seltener, alte Bäume mit Schäden öfter. Den Intervall legen wir gemeinsam fest – nicht pauschal.
TreeUp ist Ihre Anlaufstelle für Baumkontrollen und Gutachten in Dresden und Umgebung.









